An diesem integrierten Versorgungsmodell können alle Versicherten der Deutschen BKK teilnehmen, wenn sie
bereit sind, einen homöopathisch tätigen, nach dem Vertrag zugelassenen Arzt aufzusuchen und sich mit
Einzelmitteln nach den Regeln der Homöopathie behandeln zu lassen. Die Teilnahme der Versicherten an dieser
Intgrierten Versorgung ist freiwillig.
Der Versicherte erklärt seine Teilnahme an der integrierten Versorgung mit der Unterschrift unter einer
Teilnahmeerklärung. Die Einschreibung erfolgt bei einem der teilnehmenden Ärzte. Die
Einschreibeerklärung verbleibt beim Arzt. Die Deutsche BKK kann Einsichtnahme bzw. Zusendung der Unterlagen
zu Einschreibung und Kündigung der Versicherten vom Arzt verlangen. Der Versicherte erhält vom Arzt ein
Exemplar der Teilnahmeerklärung, das vom Arzt mit Unterschrift und Vertragarztstempel versehen ist. Mit
diesem Exemplar informiert der Versicherte die an diesem Vertrag teilnehmenden Ärzte und Apotheker/in
über seine Teilnahme.
Die freie Arzt- und Apothekenwahl der Versicherten wird durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.
Die Deutsche BKK gewährleistet eine umfassende Information der Versicherten gemäß §140a
Abs 3 SGB V (Sozialgesetzbuch)
Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit kündigen. Die Kündigung erfolgt gegenüber
dem Arzt bei dem die Teilnahmeerklärung hinterlegt ist.
Adressen der teilnehmenden Ärzte sowie weiterführende Informationen zur Homöopathie und der
Deutschen BKK:
Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärtze e.V.
Am Hofgarten 5 53113 Bonn
Tel.: 0228 - 63 92 30
Fax.: 0228 - 24 25 33 1
eMail: presse@dzvhae.de
http://www.homoeopathie-welt.de/
Deutsche BKK
Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR)
Goethestr. 49, 38440 Wolfsburg
Tel.: 018 02 - 18 08 65
Fax.: 0 18 02 - 48 92 55
eMail: info@deutschebkk.de
http://www.deutschebkk.de
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